Arbeitgeber muss bei verspäteter Lohnzahlung pauschal 40 Euro zahlen
28.11.2016
Kategorie: Aktuelle Urteile - Sonstige Themen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat geurteilt, dass Arbeitgeber bei einer verspäteten oder unvollständigen Lohnzahlung einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 40 Euro an den betroffenen Arbeitnehmer zu zahlen haben. Quelle: Juraforum