Einmal erteilte Dankesformel im Arbeitszeugnis darf nicht geändert werden
07.10.2022
Kategorie: Aktuelle Urteile - Kündigungen
Vor dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen (Az.: 10 Sa 1217/21) wurde ein Fall verhandelt, in dem eine Arbeitnehmerin zunächst per Anwalt eine Änderung des Inhaltes ihres Arbeitszeugnisses erstritten hatte. Daraufhin liess der Arbeitgeber im neuen Zeugnis die ursprünglich abgegebene positive Schlussformel mit Dankes- und Grußworten weg, weil sich sein subjektives Empfinden, den Dank und die guten Wünschen zu äußern, geändert habe.
Zu Unrecht, wie das LAG feststellte. Der Arbeitgeber ist nicht befugt, vom Arbeitnehmer nicht beanstandete Teile des Zeugnisses zu ändern. Mit dem Weglassen der Formel im Arbeitszeugnis habe der Arbeitgeber gegen das Maßregelverbot verstoßen. Eine zulässige Korrektur des Arbeitszeugnisses darf nicht mit dem Weglassen der Schlussformel geahndet werden, so das LAG.
Quelle: Juraforum