Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auch während gleichzeitiger Quarantäne-Anordnung
17.08.2021
Kategorie: Aktuelle Urteile - Urlaub und Krankheit
Das Arbeitsgericht Aachen hat entschieden, dass der Anspruch auf Lohnfortzahlung nicht durch eine behördliche Quarantäneanordnung verdrängt wird. Ist der Arbeitnehmer krankgeschrieben, bleibt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung auch bei einer gleichzeitigen Quarantäne bestehen (Az.: 1 Ca 3196/20).
Die während der Quarantäne gezahlte Entschädigung für den Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz sei umgekehrt nicht für arbeitsunfähig Erkrankte gedacht.
Quelle: Juraforum