5,62 EUR sind „sittenwidriger Lohnwucher“
22.10.2002
Kategorie: Rechtsecke - Beiträge
Bei der ehemaligen Tochter Visteon in Berlin lässt Ford Armaturenbretter für seine Autos bauen. Die meisten Arbeiter bekommen Tariflohn, manche aber für den gleichen Job viel weniger: M. war ein halbes Jahr von einem großen Zeitarbeits-Unternehmen an Visteon verliehen. "Dass man da zum Beispiel weniger verdient wie ein festangestellter Mitarbeiter", sagt M., "hatte ich schon gehört. Dass allerdings die Unterschiede so krass sind wie in meinem Falle, dass erschien mir doch schon ein bisschen krass." M. erhielt brutto 11 DM also 5,62 €. Die Kollegen, die bei Visteon festangestellt sind, bekoamen 27 DM also 13,80 €. M. ging zur für Visteon zuständigen IG Metall in Berlin und verklagte das Zeitarbeitsunternehmen auf rund 12.000 DM oder 6.140 € Nachzahlung. Der Bundesgerichtshof entschied in einem Strafurteil, es sei sittenwidriger Lohnwucher, wenn ein Lohn zwei Drittel unter dem Tarif liegt, der sonst üblicherweise in dem Bereich gezahlt wird. (Quelle: Bundesgerichtshof)