Verbindliche Mindestentgelte für Maler und Lackierer in Sicht
27.09.2002
Kategorie: Rechtsecke - Beiträge
Der Hauptverband Farbe, Gestaltung, Bautenschutz - Bundesinnungsverband des deutschen Maler und Lackierhandwerks und die IG BauAgrarUmwelt stehen in Verhandlung über einen Mindestentgelttarifvertrag, der auch für allgemeinverbindlich erklärt werden soll. Wann das geschehen wird, ist derzeit noch nicht abzusehen. Die Höhe der geplanten Mindestentgelte wurde aber schon genannt. Dabei gibt es nicht nur eine Differenzierung West/Ost wie bei den Elektrikern, sondern zusätzlich die Unterscheidung von gelernten und ungelernten Arbeitskräften. Die zu erwartenden Mindestentgelte lauten: West: gelernt: 10,53 EUR, ungelernt: 7,69 EUR; Ost: gelernt: 9,20 EUR, ungelernt: 7,00 EUR. Die Maler und Lackierer orientieren sich dabei an der Mindestentgeltregelung auf der Basis des ArbeitnehmerEntsendegesetzes (AentG) für Elektriker (Facharbeiter und Helfer), die als Zeitarbeitskräfte nach dem Tarifvertrag über ein Mindestentgelt in den Elektrohandwerken entlohnt werden.