Vorfahrt für den Arbeitsschutz / Eine neue EU-Richtlinie schützt Arbeitnehmer vor Schwingungen
07.12.2005
Nicht nur der Verbraucherschutz, sondern auch die Sicherheit am Arbeitsplatz zählen zu den wichtigsten Anliegen der Europäischen Union (EU). Schon vor drei Jahren hat die EU deshalb zum Schutz von Arbeitnehmern, die im Job ständig mechanischen Schwingungen ausgesetzt sind, eine Richtlinie verabschiedet. Sie ist in diesem Sommer in allen EU-Ländern nationales Recht geworden und wird nach einer Übergangsfrist im Jahre 2011 endgültig verbindlich.
Spätestens dann müssen Arbeitgeber mit drastischen Konsequenzen rechnen, falls ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig wird und der Betrieb nicht nachweisen kann, dass er die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten hat. Von mechanischen Ganzkörperschwingungen dürften in Deutschland immerhin 1,6 Millionen Arbeitnehmer betroffen sein, eine halbe Million davon arbeiten sogar unter gesundheitsgefährdenden Bedingungen. Überdurchschnittlich oft bekommen sie gesundheitliche Probleme in Form von Muskel-Skelett-Erkrankungen. Ganz besonders gefährdet sind die Fahrer von Erdbaumaschinen wie Baggern und Radladern, aber auch Staplerfahrer.
Auf der CeMAT 2005 in Hannover, der weltweit bedeutendsten Informationsplattform der technischen Logistik, wurden erste Lösungen
zur Umsetzung der neuen EU-Vorschrift präsentiert.