Empfehlung spezieller Maßnahmen zum Schutz vor der Vogelgrippe
19.10.2005
Nach der Weiterverbreitung der sog. Vogelgrippe über den asiatischen Raum hinaus, kann auch für Deutschland eine Gefährdung durch das auslösende Influenzavirus nicht mehr ausgeschlossen werden. Der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit weist deshalb auf seinen aktualisierten Beschluss 608: "Empfehlung spezieller Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Infektionen durch den Erreger der klassischen Geflügelpest" hin, der auf die Vogelgrippe analoge Anwendung findet.
Den aktualisierten Beschluss 608 finden Sie hier.