Niedrigere neue VBG-Beitragssätze für 2004 (mit Berechnungshilfen)
11.04.2005
Münster/Hamburg: Nachfolgend eine Übersicht über die neuen VBG - Beitragssätze für 2004 in der Übersicht:
BG-Beitrag
Erstmalig wird der BG-Beitragssatz aufgegliedert in einen Anteil für die Rentenaltlasten aus dem Beitrittsgebiet und die „normale“ VBG-Umlage. Der Beitragssatz der Umlage für Pflicht- und freiwillig Versicherte beträgt 4,30 Euro (Vorjahr: 4,45 Euro). Für die Rentenaltlast aus dem Beitrittsgebiet werden rund 0,31 Euro je 1000 Euro Entgeltsumme erhoben.
Der Vorteil dieser Neuregelung ist, dass der aufzubringende Rentenaltlastanteil nur zu 50 % unter Berücksichtigung der jeweiligen Gefahrklasse berechnet wird. Die Berechnung der verbleibenden 50 % erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der Entgelt-/Versicherungssummen.
Das bedeutet künftig, dass Unternehmen, die einer höheren Gefahrklasse als 1 zugeordnet sind, mit diesen Ausgaben geringer belastet werden. Der Beitragsbescheid der VBG enthält ferner neben dem reinen BG-Beitrag die Beitragsrechnung für zwei Fremdumlagen: das Insolvenzgeld und den Lastenausgleich.
Insolvenzgeld
Als Einzugsstelle für die Bundesagentur für Arbeit muss die VBG auch in diesem Jahr einen Anteil zur Insolvenzgeld-Umlage bei den Unternehmen geltend machen. Auf die Höhe der Aufwendungen für die Insolvenzgeld-Zahlungen hat die VBG keinen Einfluss.
Der Beitragssatz für das Insolvenzgeld konnte erfreulicherweise auf rund 1,85 Euro (Vorjahr: rund 2,32 Euro) gesenkt werden.
Lastenausgleich
Die unterschiedlichen Lasten der Berufsgenossenschaften werden nach einem vom Gesetzgeber vorgegebenen Umlageschlüssel ausgeglichen. Dieser Lastenausgleich ist auch für das vergangene Jahr notwendig durch besondere Belastungen der Baubranche und des Bergbaus.
Der Beitragssatz für den Lastenausgleich wurde für 2004 unverändert auf rund 1,04 Euro je 1000 Euro Entgeltsumme festgesetzt.
iGZ – Mitgliedsunternehmen wird durch den iGZ alsbald eine diesbezügliche Berechnungsdatei der konkreten Beitragsbelastung für das jeweilige Unternehmen zur Verfügung gestellt.
Hier finden Sie ein Berechnungsmuster.
Eine Excel-Tabelle mit Makros zur Berechnung finden Sie hier.
(Quelle: iGZ)