Betriebsrat muss nicht über Verdienst von Leiharbeitern unterrichtet werden
25.01.2012
Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dem Betriebsrat die Höhe des Entgelts der Stamm- oder Leiharbeitnehmer mitzuteilen. Er muss auch nicht den Arbeitsvertrag zwischen Leiharbeitnehmer und Verleihunternehmen vorlegen, die geht aus einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (7 ABR 18/10) hervor.
(Quelle: Bundesarbeitsgericht - BAG)