In der Diskussion: Krankheit statt Urlaub jeden Maßstab verloren!
23.06.2005
Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) kann die Diskussion nicht nachvollziehen, die aktuell darüber geführt wird, ob für eine bestimmte Zahl von Krankheitstagen anteilig Jahresurlaub angerechnet werden soll. „Verschiedene getroffene Aussagen gehen an jeder Realität vorbei,“ so CGB-Generalsekretär Gunter Smits. Die gemachten Vorschläge sind auch keine neuen, sondern seit Mitte der 90er tarifpolitische Realität.
Worum geht es in der Sache?
Sollten Arbeitnehmer viele Tage im Jahr krankheitsbedingt arbeitsunfähig sein, so können einzelne Tage des Jahresurlaubsanspruchs angerechnet werden. Dies gilt nicht für den Fall, dass eine Krankheit durch einen Arbeitsunfall, durch Schwangerschaft oder einen Wegeunfall von und zur Arbeit eingetreten ist. Der große Anteil des Jahresurlaubs bleibt davon unberührt.
Der in den vergangenen Tagen viel zitierte Tarifvertrag zwischen dem Landesinnungsverband des bayerischen Konditorenhandwerkes mit der CGB-Mitgliedsgewerkschaft Union Ganymed sieht eine solche Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen vor. Es ist in diesem Tarifvertrag ein Jahresurlaubsanspruch von 28 Arbeitstagen vereinbart. Das entspricht dem tarifvertraglich vereinbarten durchschnittlichen Jahresurlaub aller Branchen. Von diesem Jahresurlaub können bis maximal drei Urlaubstage in Abzug gebracht werden, sofern der Arbeitnehmer langfristig krank ist. Dann bliebe ein Resturlaubsanspruch von 25 Arbeitstagen, was immer noch deutlich mehr ist als Mindestjahresurlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz.
Zum zweiten ist ein gewaltiger Rückgang des Krankenstandes von Arbeitnehmern zu beobachten. Im Bundesdurchschnitt ist im Jahr 2004 der Krankenstand bei den Beschäftigten auf 13,0 Arbeitstage im Jahre gesunken. Der bayerische Konditorentarifvertrag lässt demnach erst dann eine Anrechnung zu, wenn dieser Durchschnitt an Fehltagen überschritten ist. Beide Tatsachen zeigen, dass die tarifvertragliche Realität nicht dazu führt, große wirtschaftliche Effekte zu erzielen.
Im übrigen sei darauf hingewiesen, dass nicht nur christliche Gewerkschaften derartige Tarifabschlüsse getätigt haben, sondern genauso Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Beispielsweise hat die Gewerkschaft verdi als Tarifvertragspartner des baden-württembergischen Speditionsgewerbe ähnliches unterzeichnet. „Was man für sich selbst in Anspruch nimmt, sollte man anderen nicht vorwurfsvoll unter die Nase reiben,“ so CGB-Generalsekretär Gunter Smits. Die Gewerkschaften des DGB führen hier ein weiteres Mal eine Diskussion mit moralischer Fragwürdigkeit. Zur Wahrheit gehört eben auch das, was tarifvertraglich von DGB-Gewerkschaften abgeschlossen wird.
(Quelle: Christlicher Gewerkschaftsbund)