Antidiskriminierungsgesetz – ein Trauerspiel in mehreren Akten
23.03.2005
Nachdem der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf zum Antidiskriminierungsgesetz in einer Anhörung von Experten scharf kritisiert worden ist, hat nun die Bundesregierung zahlreiche Änderungsvorschläge angekündigt. Für Matthäus Strebl, CGB Bundesvorsitzender sind damit aber die Hauptkritikpunkte nicht vom Tisch. Er begrüßt die Änderungen, hält aber das Antidiskriminierungsgesetz (ADG) immer noch für zu kompliziert und zu bürokratisch.
„Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands setzt sich klar für die Bekämpfung von Diskriminierung ein, aber dieser rot/grüne Gesetzentwurf schießt über das Ziel hinaus!“, erklärt Strebl. Bei über 5,2 Mio. Arbeitslosen ist dieses Gesetz das falsche Signal, denn es überschüttet die Arbeitswelt mit noch mehr Regelungen. „Eigentlich ist es nur ein Beschäftigungsprogramm für Rechtsanwälte und Gerichte.“, findet Strebl.
Bereits bei der Verabschiedung hätte die Bundesregierung darauf hinweisen müssen, dass die Richtlinien, insbesondere im Bereich des Arbeitsrechts, schwer mit dem deutschen Recht vereinbar sind. Stattdessen sattelt die Bundesregierung noch eins drauf und geht mit seinem Gesetzentwurf weit über die Vorgaben der EU hinaus.
Aber auch nach den geplanten Änderungen im Gesetzesentwurf geht das das von Rot-Grün verordnete Bürokratiemonster unbeirrt weiter. So soll im Zivilrecht das Diskriminierungsverbot weiterhin für alle Merkmale gelten, obwohl die EU-Richtlinien es nur für Rasse, Ethnie und Geschlecht fordern. „Die paar Änderungen nützen da nur wenig.“ findet Matthäus Strebl. Auch bei der Antidiskriminierungsstelle geht die Bundesregierung immer noch über die EU-Richtlinien hinaus. Denn sie ist nur gefordert für Rasse, Ethnie und Geschlecht und nicht für alle Merkmale. Die in der Anhörung geforderten Klarstellungen fehlen weiterhin, so dass es den Gerichten überlassen wird, die unklaren Rechtsbegriffe zu definieren.
„Die Bundesregierung will Recht durch Generalklauseln schaffen, doch letztendlich verordnet sie eine Moral, für die kein Regelungsbedarf besteht.“ kritisiert Strebl. „Das Antidiskriminierungsgesetz ist ein Trauerspiel in mehreren Akten. Doch es kann nur sinnvoll umgesetzt werden, wenn das Gesetz nicht über die Zielvorgaben der EU hinausgeht!“
(Quelle: CGB)