Die Einlassungen von Herrn Stolz (IGZ) liegen einmal mehr neben der Sache!
21.01.2004
Duisburg/ Es macht schon einen Unterschied, ob man vom Schreibtisch aus sein "Verhältnis zu den (DGB)-Gewerkschaften entkrampfen" will, oder ob man in den Betrieben mitbekommt, was läuft, so der Landessekretär der Christlichen Gewerkschaften in NRW, Detlef Lutz, zu den Einlassungen des IGZ-Geschäftsführers Stolz, welcher die Aufforderung der IG-Metall Essen zustimmend kommentierte, die Beschäftigten der Zeitarbeitsunternehmen auf Betriebsversammlungen "aufklären" zu wollen (vgl. www. personalorder.de).
Fakt ist, dass in den Betrieben seitens der Mehrheitsgewerkschaften immer noch Stimmung gegen die Zeitarbeit insgesamt gemacht wird und diese als mitverantwortlich für Personalabbau in Entleiherbetrieben hingestellt wird.
Fakt ist aber weiterhin, dass die Aufforderung der IG-Metall Essen und anderer DGB-Gliederungen, die Zeitarbeitnehmer nun in den Kundenbetrieben per Versammlung anzusprechen, nicht durch den § 99 Betriebsverfassungsgesetz gedeckt ist!
So etwas, so Lutz, müsste ein Rechtsanwalt eigentlich wissen.
§ 99 Betriebsverfassungsgesetz gibt dem Betriebsrat im Entleiherbetrieb ein Mitbestimmungsrecht zu der Frage, ob Zeitarbeit eingesetzt wird, oder die Arbeit mit eigenem Personal auszuführen ist, nicht mehr und nicht weniger.
Somit ist das, was da zur Zeit mit freundlicher Unterstützung von Herrn Stolz seitens IG-Metall und DGB veranstaltet wird, klarer Rechtsbruch! Man muss davon ausgehen, dass Herr Stolz dies weiß und billigt.
Da hilft es auch nicht, wenn Herr Stolz dann wieder gegen die Christlichen Gewerkschaften polemisiert. Im übrigen trägt diese Polemik mittlerweile krankhafte Züge.