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ver.di begrüßt BAG-Entscheidung zur CGZP

15.12.2010

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, wonach die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) nicht tariffähig ist. Nach Auffassung der Richter ist die CGZP trotz der vielen von ihr abgeschlossenen Tarifverträge keine Gewerkschaft, da ihr aufgrund fehlender Mitglieder die dafür erforderliche Tarif-mächtigkeit fehle. Damit hat der gemeinsame Antrag von ver.di und der Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Gefälligkeitstarifverträge auch in der Leiharbeitsbranche zu unterbinden, auch in der höchsten Instanz Erfolg.

„Wir fühlen uns in unserer Rechtsauffassung durch das BAG in vollem Umfang bestätigt. Diese Entscheidung verbessert die rechtliche und vor allem finanzielle Situation der Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche deutlich. Und es stärkt die Allgemeinheit, denn die Sozialversicherungsbeiträge werden nun nicht mehr auf Basis der bisherigen Billigtarifverträge erbracht. Die Arbeitgeber können sich damit auf erhebliche Nachforderungen einstellen“, kündigte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Gerd Herzberg an. Auch nach Auffassung des Gerichts habe die CGZP überwiegend Gefälligkeitstarifverträge abgeschlossen. Sie besitze keine wirkliche Durchsetzungskraft gegenüber ihrem sozialen Gegenspieler. „Die CGZP ist keine Gewerkschaft oder gewerkschaftliche Spitzenorga-nisation im Sinne unseres Rechtssystems. Derartige Organisationen drohen das Tarifvertragssystem durch Billigkonkurrenz vollständig auszuhöhlen“, sagte Herzberg. Das Urteil stärke daher auch die Tarifautonomie. Trotzdem werde sich ver.di auch künftig kritisch mit den Aktivitäten der CGZP auseinander setzen.

Herzberg nannte die BAG-Entscheidung auch hinsichtlich der Feststellung der Tarifzuständigkeit von ver.di erfreulich. „Es ist ein wichtiger Schritt für die tarifpolitische Stabilität der Leiharbeitsbranche, dass dieser Fehler in der Entscheidung der ersten Instanz korrigiert worden ist, “ sagte Herzberg.

Mit Blick auf die Leiharbeitsbranche sei jetzt die Bundesregierung am Zuge: „Die schwarz-gelbe Koalition muss endlich gesetzliche Lösungen zum Schutz der über 900.000 Leiharbeitsbeschäftigten vor Lohndumping entwickeln“, forderte der ver.di-Vize. Generell müsste gesetzlich sicher gestellt werden, dass vom ersten Tag an das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ angewandt werde. Darüber hinaus müsse die Branche ins Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen und der bereits ausgehandelte Mindestlohntarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt werden.


Herausgeber:

Cornelia Haß
ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
Tel.: 030/6956-1011 bzw. -1012
Fax: 030/6956-3001
E-Mail: pressestelle@verdi.de

(Quelle: verdi)

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