Entscheidung zur Tariffähigkeit der CGZP hat wenig tarifpolitische Bedeutung
15.12.2010
Berlin, den 14. Dezember 2010. Das Bundesarbeitsgericht hat heute eine umstrittene Entscheidung mit der Feststellung getroffen, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und PSA (CGZP) nicht tariffähig sei. Für die Tarifpolitik christlicher Gewerkschaften in der Zeitarbeit hat dies aber wenig Bedeutung. Das Bundesarbeitsgericht hat alleine aus formalen Gründen entschieden. Die Tariffähigkeit der CGB-Mitgliedsgewerkschaften war zu keinem Zeitpunkt angezweifelt worden.
Zwar hat das Bundesarbeitsgericht der CGZP den Status einer gewerkschaftlichen Spitzenorganisation aberkannt. Auswirkungen auf die Mitgliedsgewerkschaften des Christlichen Gewerkschaftsbundes Deutschlands hat diese Entscheidung aber nicht. Mit Fragen zur Satzungsauslegung und der Interpretation der Zeitarbeit als eigenständige Branche hat sich das Bundesarbeitsgericht befasst, nicht aber mit der organisatorischen Leistungsfähigkeit und der sozialen Mächtigkeit. Das konnte das Gericht auch nicht, denn das war nicht Gegenstand des hiesigen Verfahrens.
"Weil das Bundesarbeitsgericht über formale Vorfragen und nicht die soziale Mächtigkeit zu entscheiden hatte, ist die Entscheidung nicht so dramatisch, wie die Öffentlichkeit dies spontan annimmt," so Gunter Smits, Vorsitzender der CGZP nach der Entscheidungsverkündung. Seit 01. Januar 2010 sind neben der CGZP auch Mitgliedsgewerkschaften des CGB Partei der Tarifverträge in der Zeitarbeit. Es gelten mehrgliedrige Tarifverträge.
"Christliche Gewerkschaften haben sich vor einem Jahr entscheiden müssen, ob sie aus der Tarifarbeit in der Zeitarbeit aussteigen. Sie haben mit dem Abschluss der Tarifrunde im Frühjahr 2010 die Antwort gegeben, dass sie auch in 2011 zu den Tarifverträgen in der Zeitarbeit stehen", so Smits. An dieser Position wird sich bis auf Weiteres nichts ändern. Zentrale Bedeutung kommt der schriftlichen Begründung zu. Ob die CGZP das Bundesverfassungsgericht anruft, kann deshalb auch noch nicht abschließend beantwortet werden. "Denn da formale Vorfragen zu der Entscheidung führten, liegt der Teufel im Detail", sagte Smits abschließend.
(Quelle: CGZP)