Tarifabschluss in der Zeitarbeit steht - AMP und CGZP einigen sich auf ein neues Tarifvertragswerk
10.03.2010
Berlin, den 09. März 2010. Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und PSA (CGZP), Mitgliedsgewerkschaften des Christlichen Gewerkschaftsbundes Deutschlands (CGB) und der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) haben sich nach weiteren Verhandlungen endgültig auf einen neuen Tarifabschluss geeinigt. Nachdem sich die Vertragsparteien einig waren, dass die Erklärungsfrist vom 01. März 2010 zu verlängern ist, konnte nun entgültig ein Gesamtpaket geschnürt werden.
Aus Sicht der CGZP ist das Ergebnis ein Erfolg, weil die Leistungen für die Arbeitnehmer deutlich verbessert wurden. So sind die Missbrauchsmöglichkeiten a là Schlecker wirkungsvoll ausgeschlossen worden. Auch eine Klarstellung, dass für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in den westdeutschen Bundesländern wohnhaft sind, in jedem Fall der Entgelttarifvertrag West zur Anwendung kommen muss, ist ein Fortschritt, der „Schlecker-Machenschaften“ unterbindet.
Die CGZP konnte sich mit ihrer Forderung vollständig durchsetzen, dass die Absenkungsmöglichkeit aus den Entgelttabellen ersatzlos gestrichen wird. Zum 01. Juli 2010 fällt eine solche für die Probezeit ersatzlos weg. Auch die Lohnerhöhungen von linear 3,4 % im Westen und 4,1 % im Osten zum 01. Juli 2010 sind deutlich höher ausgefallen, als z.B. in der Metall- und Elektroindustrie. „Uns schmerzt zwar die Laufzeit der Entgelttarifverträge von 24 Monaten, die sich zum 01. Juli 2011 im Westen zwar um weitere 2,0% und im Osten um weitere 2,5% erhöhen. Aber aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Lage und der Entgeltniveaus der anderen Zeitarbeitstarifverträge war dieser Abschluss vertretbar,“ so Gunter Smits, Vorsitzender der CGZP. Die Entgelttabellen beginnen damit bei 7,60 Euro Stundenlohn im Westen und 6,40 Euro in der Stunde im Osten.
Für die CGZP war außerdem wichtig, dass sich der AMP auf Verhandlungen für einen gemeinsamen Mindestlohntarifvertrag nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz verpflichtet hat. „Damit besteht die Möglichkeit, dass dem Gesetzgeber im Hinblick auf die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit im kommenden Jahr auch für die Zeitarbeit eine Lösung angeboten werden kann. Zuletzt war dies an der Blockade des AMP und des Deutschen Gewerkschaftsbundes gescheitert. „Nun ist es alleine der DGB, der sich in dieser Frage bewegen muss,“ so Smits.
Mit dem neuen Tarifvertragswerk wird zudem eine größere Rechtssicherheit hergestellt. Die Tarifverträge werden zukünftig als sogenannte mehrgliedrige Tarifverträge neben der CGZP auch zwischen CGB-Mitgliedsgewerkschaften und dem AMP unterzeichnet.
(Quelle: CGZP)