CGZP nicht tariffähig - DGB begrüßt Beschluss des LAG Berlin
08.12.2009
Zu dem Beschluss des LAG Berlin zur Frage der Tariffähigkeit der CGZP erklärte DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki am Montag in Berlin:
„Der DGB begrüßt die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin, das der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften Zeitarbeit (CGZP) die Tariffähigkeit abgesprochen hat.
Damit fühlen wir uns in unserer Auffassung bestätigt, dass die CGZP über Jahre hinweg reine Gefälligkeitstarifverträge abgeschlossen hat. Bei der CGZP handelt es sich damit nicht um eine Gewerkschaft, sondern um eine Vereinigung, die Dumpinglöhne befördert.
Die neue Bundesregierung ist gefordert, die Umsetzung eines Mindestlohns in der Zeitarbeit zu ermöglichen, die bislang mit Rücksichtnahme auf die CGZP vereitelt wurde. Nach diesem Urteil ist es nun höchste Pflicht, derartiges Lohndumping endgültig zu beenden.“
(Quelle: DGB - Pressemitteilung 205 / 2009)