Kündigung nach Weitergabe von Gerüchten nicht rechtens
21.05.2003
Kündigungen
Gibt ein Arbeitnehmer Gerüchte über angebliche sexuelle Übergriffe im Unternehmen an den Betriebsrat weiter, die sich später als unzutreffend erweisen, rechtfertigt dies noch nicht automatisch eine Kündigung. Dies entschied das Arbeitsgericht Frankfurt/Main.
Der Kläger hatte dem Betriebsrat von angeblichen sexuellen Übergriffen eines Kollegen in einer anderen Firmenniederlassung des Unternehmens berichtet. Als der Betriebsrat sich um eine Klärung des Sachverhalts bemühte, erwies sich das Gerücht als unzutreffend. Als Konsequenz daraus entließ der Arbeitgeber den Kläger wegen falscher Anschuldigungen.
Zu Unrecht, wie nun die Frankfurter Arbeitsrichter feststellten. Ihrer Ansicht nach habe der Arbeitnehmer noch nicht gewusst, dass es sich um ein unwahres Gerücht handelte, als er den Betriebsrat informierte. Dass der Kläger den Betriebsrat gebeten habe, dem Gerücht nachzugehen, stelle noch keine "falsche Anschuldigung" dar. Die Kündigung des Arbeitnehmers sei daher nicht rechtens gewesen.
Arbeitsgericht Frankfurt/Main; Meldung vom 05.05.03; Az.: 9 Ca 7937/02
(Quelle: Personalverlag)