Fristlose Kündigung gerechtfertigt bei Täuschung über Corona-Impfstatus
10.08.2022
Kündigungen
Das Arbeitsgericht Siegburg hat mit Urteil vom 23.6.2022 entschieden (3 Ca 2171/21), dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist, wenn ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber über seinen Impfstatus durch Vorlage eines falschen Impfnachweises täuscht
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt