Drohung mit Krankschreibung kann Kündigung nach sich ziehen
05.07.2021
Urlaub und Krankheit
Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat bekräftigt (5 Sa 319/20), dass die Drohung, sich krankschreiben zu lassen, falls die Schichteinteilung nicht wie gewünscht erfolgt, eine schwerwiegende Verletzung der arbeitsvertraglichen Rücksichtnahmepflicht darstellt, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann.
Quelle: Juraforum