Dienstkleidung zu Hause anziehen ist keine Arbeitszeit
15.04.2021
Arbeitszeiten
Einer Person, die freiwillig bereits zu Hause ihre Arbeits- oder Dienstkleidung anzieht, wird dies nicht als vergütete Arbeitszeit angerechnet. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied am Mittwoch, 31. März 2021, dass dann auch der Weg zur Arbeit in Dienstkleidung Privatsache ist (Az.: 5 AZR 292/20).
Quelle: Juraforum