Kurzarbeitergeld auch in der Zeitarbeit bis Ende Juni 2023
19.12.2022
Das Bundeskabinett hat den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Auch Zeitarbeitnehmern wird weiterhin der Bezug des Kurzarbeitergelds ermöglicht. Personaldienstleister sollen so in die Lage versetzt werden, ihre Arbeitnehmer zu halten.
60 Prozent des Nettolohns werden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) über Kurzarbeitergeld ausbezahlt. Für Beschäftigte mit mindestens einem Kind erhöht sich der Satz auf 67 Prozent. Ein höheres Kurzarbeitergeld ab dem vierten und siebten Monat des Bezugs ist ab sofort nicht mehr vorgesehen. Die Arbeitgeber müssen die Sozialbeiträge allein übernehmen. Diese werden dafür leicht gesenkt.
Kurzarbeitergeld darf durch die Verordnung weiterhin bereits angemeldet werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten in einem Unternehmen von Entgeltausfall betroffen wären. Dabei müssen die Arbeitnehmer zuvor keine Minusstunden aufgebaut haben. Die Bezugsdauer soll sich ferner auf zwölf Monate belaufen.
Quelle: iGZ / Bild: depositphotos.com ID: 428140050
Kommentare (2)
Nichts
19.12.2022 12:33 Uhr Antworten
Das lässt mich nur noch schaudern, hier wird nicht mal mehr zwischen einfachen Tätigkeiten, die angerlernt werden können und spezialisierten Mitarbeiter (m/w/d) unterschieden.
Das nenn ich mal doppelte Kosten. Überall werden händeringend Mitarbeiter (m/w/d) gesucht, und wo anders werden sie "gebunkert".
Na dann, wird schon irgendwie weitergehen, Geld ist ja scheinbar im Überfluss vorhanden
Pseudonym
27.12.2022 13:06 Uhr Antworten
Früher hieß es: Setzt dich ans Telefon, wenn deine Leute frei sind / werden.
Heute heißt es: Beantrage mal entspannt KUG.