Neue Arbeitsschutzverordnung gibt Arbeitgebern mehr Entscheidungsfreiheit
22.03.2022
Die Arbeitsschutzverordnung wurde am 16.3. überarbeitet und bietet den Arbeitgebern nun insbesondere in Sachen Corona-Schutzmaßnahmen mehr Entscheidungsfreiheit. Einige zwingende Vorgaben wurden in Kann/Sollte - Bestimmungen geändert. Dies betrifft bspw. die wöchentliche Bereitstellung von Corona-Tests, Schutzmasken und auch die Arbeit im Homeoffice.
Quelle: Handwerksblatt / Westfälischer Anzeiger / Bild: depositphotos.com ID: 338861016
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