Geänderte Vergütungssätze für Vermittlungsgutscheine
17.03.2022
Für die Vermittlung eines berechtigten Arbeitssuchenden mittels Vermittlungsgutschein der BA nach § 45 Absatz 6 SGB III gibt es seit Jahresbeginn geänderte Vergütungssätze. Für eine "normale" Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung können nun 2.500 Euro vergütet werden (bisher 2.000 Euro). Auch der erhöhte Vergütungssatz für die Vermittlung Langzeitarbeitsloser und Menschen mit Behinderungen steigt um 500 Euro auf nunmehr 3.000 Euro.
Für die Vermittlung einer geringfügigen Beschäftigung nach § 8 SGB IV dürfen private Arbeitsvermittler künftig keine Vermittlungsprovision vom Arbeitssuchenden verlangen oder entgegennehmen.
Quelle: Kanzlei HK 2 / dejure.org / Bild: depositphotos.com ID: 236474152
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