Zulässigkeit der sachgrundlosen Befristung nach Übernahme
17.08.2021
Die Fachanwälte Dr. Bissels und Kira Falter befassen sich im Blog der Kanzlei CMS mit der Zulässigkeit einer sachgrundlosen Befristung beim Kunden nach Übernahme eines Zeitarbeitnehmers. Sie berichten dabei von vermehrten Fällen, in denen ehemalige Leiharbeitnehmer nach Übernahme die sachgrundlose Befristung angreifen, u.a. aus europarechtlichen Erwägungen. Jedoch hat das LAG Nürnberg recht aktuell die grundsätzliche Zulässigkeit bejaht, selbst wenn das ursprüngliche Arbeitsverhältnis mit dem Personaldienstleister ebenfalls nur befristet war (5 Sa 396/20).
Ein theoretisch in Frage kommender Rechtsmissbrauch "wird bei einer (befristeten) Übernahme von vormals überlassenen Zeitarbeitnehmern [...] nur selten und ausnahmsweise vorliegen."
Quelle: Kanzlei CMS / Bild: depositphotos.com ID: 249479778
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