BA aktualisiert Merkblatt für Leiharbeitnehmer
08.09.2020
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat das Merkblatt für Leiharbeitnehmer aktualisiert.
Bei der aktuellen Änderung handelt es sich diesmal um die Darstellung der gültigen Mindestlöhne für die Branche lt. aktueller Verordnung.
Das amtliche Merkblatt muss jedem Leiharbeitnehmer verpflichtend zusammen mit dem Arbeitsvertrag (ggf. in Muttersprache) ausgehändigt werden.
Die aktuelle Fassung kann unter diesem Link von der BA heruntergeladen werden.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit / Bild: depositphotos.com ID: 56820157
Kommentare (2)
Anwender
08.09.2020 15:13 Uhr Antworten
Mit 6 Seiten ist das inzwischen eher ein Büchlein als Blatt. Aus meiner Sicht täte die Agentur für Arbeit gut daran, das mal wieder mit den wichtigsten Infos auf eine Seite zusammenzudampfen.
Merken kann sich das eh keiner, die wenigsten lesen es überhaupt. Bei allem Ehrgeiz, auch noch die subtilsten Rechte zu erklären, gehen die tatsächlich wichtigen Botschaften komplett unter.
mato30
28.10.2020 13:14 Uhr Antworten
recht hat er , der Anwender....aber...das hier ist nur ein Spiegel von alle dem was Wahnsinn ist.....schriftlich, digital, Einsatzmeldung, Konkretisierung, DATENSCHUTZ, etc. pp.......in dem Sinne Augen zu und durch...