Fast zwei Drittel der Leiharbeitskräfte erhalten Niedriglohn
13.08.2020
Der Niedriglohnanteil bei den sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten ist im Bereich der Leiharbeit mehr als dreimal so hoch wie bei den Vollzeitbeschäftigten insgesamt. Das geht aus Daten der BA hervor, die die Linksfraktion ausgewertet hat und die der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) vorliegen.
Demnach arbeiteten Ende 2019 18,8% der Vollzeitbeschäftigten über alle Branchen hinweg für ein Entgelt unter der bundeseinheitlichen Schwelle des unteren Entgeltbereichs von 2267 Euro. Bei vollzeitbeschäftigten Leiharbeitskräften waren es 61,6%. Bundesweit lag der Durchschnittsverdienst bei sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Leiharbeitnehmern Ende 2019 bei 1983 Euro, für Vollzeitbeschäftigte insgesamt bei 3401 Euro.
Somit erhielten vollzeitbeschäftigte Leiharbeitskräfte 1418 Euro bzw. 41,69% weniger als die Vollzeitbeschäftigten insgesamt.
Beim Zugang in Arbeitslosigkeit aus Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt kam zum Anfang der Corona-Krise im April 2020 12,9% aus der Arbeitnehmerüberlassung. Im Juli 2020 lag der Anteil bei 10,7%.
Anmerkung der Redaktion: Der Niedriglohn ist eine statistische Kenngröße (Verdienste unter 2/3 des Medianlohnes) und sollte nicht mit dem Mindestlohn verwechselt werden. Der genannte Schwellenwert von 2267 Euro mtl. entspricht einem Stundenlohn von ca. 13,50 EUR und liegt somit ca. 45% über dem Mindestlohn.
Lesen Sie zum Thema auch ein Statement des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP).
Quelle: presseportal.de / Neue Osnabrücker Zeitung / Bild: depositphotos.com ID: 5503412
Kommentare (2)
Gesunder Menschenverstand
13.08.2020 14:59 Uhr Antworten
Und schon wieder so eine sinnlose Anfrage der Linken - es gibt eine aktuelle und ausgiebig differenziertere Studie der Arbeitsagentur zu diesem Thema. Dort werden zumindest nach den einzelnen Berufsgruppen und Tätigkeitsfeldern unterschieden - z.B. Verdienst der ungelernten Arbeitskräfte (sog. Helfer) in der Zeitarbeit und Helfer in anderen Betrieben. Hier sind die Unterschiede kaum noch gegeben.
Nippels
17.08.2020 13:43 Uhr Antworten
Was bitte schön bringt diese Anfrage und diese Berichterstattung?
Die Entlohnung in der Zeitarbeit liegt deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn. Warum dann immer wieder bei der Zeitarbeit nachgefragt wird, ist mir schleierhaft.