Update: BMAS ermöglicht befristete Lockerung der Arbeitszeitvorschriften
09.04.2020
Aufgrund der aktuellen Krisen-Situation plant das Bundesarbeitsministerium offenbar eine befristete Lockerung der Arbeitszeitvorschriften. Nach Informationen des Verlages Dr. Otto Schmidt sollen bis Jahresmitte "Ausnahmen von den Vorschriften des ArbZG, insbesondere von den Höchstarbeitszeiten, den Mindestruhezeiten sowie vom grundsätzlichen Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen zugelassen werden."
Update 16.04.: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit die Verordnung zu Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz infolge der COVID-19-Epidemie (COVID-19-Arbeitszeitverordnung – COVID-19-ArbZV) erlassen. Diese sieht erhebliche Lockerungen des Arbeitszeitgesetzes hinsichtlich täglicher Arbeitszeit, Ruhezeit und der Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen vor. Die Verordnung tritt am 31. Juli 2020 außer Kraft.
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt / iGZ
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