Kliniken können Kosten für Leiharbeit nur noch begrenzt gegenüber Krankenkassen abrechnen
13.11.2019
Der Bundestag hat das Krankenhausentgeltgesetz dahingehend ergänzt, dass künftig Kosten für Leiharbeitnehmer, die über dem tariflichen Entgelt von Stammbeschäftigten liegen, nicht mehr im Pflegebudget berücksichtigt werden können. Das Gleiche trifft für Vermittlungshonorare zu. Somit können diese Kosten künftig von Kliniken nicht mehr durch Krankenkassen erstattet werden. Wie die Unternehmensberatung Schröder auf ihrer Homepage informiert, lautet der entsprechende Passus im Gesetzestext: "Bei Beschäftigung von Pflegepersonal ohne direktes Arbeitsverhältnis mit dem Krankenhaus, insbesondere von Leiharbeitnehmern im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, ist der Teil der Vergütungen, der über das tarifvertraglich vereinbarte Arbeitsentgelt für das Pflegepersonal mit direktem Arbeitsverhältnis mit dem Krankenhaus hinausgeht, und damit auch die Zahlung von Vermittlungsentgelten, nicht im Pflegebudget zu berücksichtigen."
Quelle: Unternehmensberatung Schröder
Kommentare (5)
Nippels
13.11.2019 23:10 Uhr Antworten
In der Begründung taucht folgende Wortgruppe auf:
möglichen Fehlentwicklungen im Hinblick auf die Höhe des Arbeitsentgelts
Ah ja. Fehlentwicklungen beim Arbeitsentgelt ... das ist wohl dann der Fall, wenn eine Pflegekraft mehr verdient, weil sie Leiharbeiter ist und dann endlich das zugestanden bekommt, was normal sein sollte: Ein ordentliches Gehalt und planbare Dienste.
Leute, es geht steil bergab in diesem Land.
Mit dieser Änderung dürften wohl die Kapazitäten in Kliniken noch enger werden.
Modest Igor-Alexander Zimmermann
14.11.2019 08:33 Uhr Antworten
Das hieße ja, es lassen sich gar nicht mehr Zeitarbeiter/innen in der Pflege abrechnen. Die in Ansatz zu bringende geringstmögliche Entgeltgruppe in der Zeitarbeit (hier Bsp. BAP-Tarif) ist E3 (ab 2020 sind das 12,19 € West / 11,33 € Ost. Ist also , wie schon 2019, höher als der Pflegemindestlohn 2020 mit 11,35 € West / 10,85 € Ost, Tarifentgelterhöhungen BAP kommen 2020 noch hinzu). Obendrauf der Verrechnungssatz (Faktoren 1,8 bis 2,2).
Die entleihende Pflegeeinrichtung bzw. die zu Pflegenden und deren Angehörige werden noch mehr finanziell belastet.
Die meisten Pflegeeinrichtungen zahlen ohnehin weit über dem Pflegemindestlohn, der ja abrechenbar ist. Zeitarbeitsfirmen leben vom Verrechnungsfaktor bzw. von Vermittlungshonoraren und sind somit im Grunde genommen nur eine (notgedrungene) finanzielle Belastung. Wie soll mans regeln?
Der Nachdenkende
14.11.2019 12:29 Uhr Antworten
Es spottet jeder Beschreibung.
Die Mehrheit im Bundestag (sprich die Regierungsfraktionen und damit auch die nicht wenigen Gewerkschaftmitglieder m/w/d der SPD in Führungspositionen und Bundestagsabgeordneten m/w/d) beschließen defacto das Ende der Leiharbeit in der Pflegebranche, da die TRAIFGEBUNDENEN Zeitarbeitnehmer in der Pflegebranche ein höheres Entgelt erhalten als die Stammbeschäftigten.
War es nicht immer der Wunsch der der links orientierten Politker, das Leiharbeiter besser bezahlt werden sollen, da sie flexibler sein müssten? War es nicht immer Wunsch der SPD, das Unternehmen tariflich gebunden sein sollten und die Gewerkschaften in Tarifverträgen über Arbeitsbedingungen und Entgelte mitbestimmen? Kaum das man die Konsequenzen dieser Politik im Pflegebereich als Staat (SPD in Regierungsverantwortung) selber zu spüren bekommt, denn einer muss ja die Kosten bezahlen (und hier sind es nunmal diejenigen, die diese Forderungen aufgemacht haben und öffentlich unterstützen), stellt man fest, dass dies ja Geld kostet und man es nicht bezahlen will (oder vielleicht auch kann). Also geht man dahin, ändert wieder ein Gesetz (diesmal nämlich hinsichtlich der Möglichkeit der Abrechnung) so, dass diese Forderungen nach angemessener Entlohnung usw. und die Konsequenzen daraus für alle anderen gelten, aber nur nicht für einen selbst - getreu dem Motto: Alle anderen können ja die von uns aufgemachten Forderungen bezahlen, nur wir selbst wollen das mal lieber nicht, weil die eigene Medizin nicht schmeckt. Wie sang mal eine Generalsekretärin und spätere Fraktionsvorsitzende : Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt. Bravo SPD - Forderungen auf machen, bezahlen soll sie jemand anders - schöne heile Welt und das von Gewerkschaftsmitgliedern und gleichzeitig und parallel zu diesen Beschlüssen fordern Gewerkschaften im Namen ihrer Mitglieder bei den aktuellen Tarifverhandlungen wesentliche tarifliche Verbesserungen der Arbeitbedingungen????
Anonym
14.11.2019 16:35 Uhr Antworten
Das ist ein Tiefpunkt für die Zeitarbeit. Per Gesetz ausgeschlossen, weil sie zu hohe Gehälter zahlt.
Wie kann sowas sein? Und wer Vergleicht ernsthaft Tariflöhne mit Verrechnungssätzen? Ist schon mal jemandem aufgefallen, dass bei einem Verrechnungssatz nur die produktive Stunde bezahlt wird? Oder denkt irgendjemand ernsthaft, dass bei einem Faktor von 2,0 die Zeitarbeitsfirma mit der Hälfte des Verrechnungssatzes wilde Parties auf Kosten der Kunden feiert? ...ok, wahrscheinlich glauben das zumindest die Politiker, die für dieses Gesetz gestimmt haben.
Jörg
16.12.2019 12:01 Uhr Antworten
Die Zeitarbeit muss ganz kaputt gehen.