Bundestag: Azubi-Mindestlohn, Verbesserung für Pflege- und Paketdienste
25.10.2019
Der Bundestag hat eine Reihe von Gesetzen beschlossen, die das Arbeitsleben tangieren. Unter anderem soll der gelbe Krankenschein ab 2012 digitalisiert werden und es wurde die Grundlage für einen einheitlichen Mindestlohn in der Pflege geschaffen. Dessen Höhe muss allerdings noch definiert werden. Weiterhin wurde die s.g. "Nachunternehmerhaftung" auf die Paketbranche ausgeweitet. Sie gilt bereits in der Fleischwirtschaft und am Bau. Versandhändler sollen also künftig dafür haften, wenn Subunternehmer keine Sozialbeiträge bezahlen. In der Zeitarbeitsbranche gilt seit Jahren eine Subsidiärhaftung, bei welcher auf das entleihende Unternehmen zurückgegriffen wird, falls die Zeitarbeitsfirma die Sozialbeiträge nicht ordnungsgemäß abführt. Zudem wurde eine Mindestvergütung für Auszubildende beschlossen. Diese soll künftig im ersten Lehrjahr 515 Euro im Monat betragen. In der Zeitarbeit gilt für den einschlägiggen Ausbildungsberuf eine Empfehlung seitens des Arbeitgeberverbandes von über 800 Euro.
Quelle: SWR
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