BA veröffentlicht aktuelle Zahlen zur Zeitarbeit - Beschäftigungsrückgang durch Konjunkturflaute und Personalengpässe
23.07.2019
Kürzlich ist die von der Bundesagentur für Arbeit (BA) herausgegebene Publikation „Aktuelle Entwicklungen in der Zeitarbeit“ in ihrer neuesten Ausgabe erschienen, die einen detaillierten Überblick über relevante Daten und Zahlen der Branche beinhaltet. Im Jahresdurchschnitt 2018 waren demnach rund eine Million Zeitarbeitnehmer in Deutschland beschäftigt. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum nahm ihre Zahl um 32.000 (-3 Prozent) ab. 782.000 Zeitarbeitnehmer waren davon sozialversicherungspflichtig beschäftigt, womit ihr Anteil an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auf 2,8 Prozent sank.
Sebastian Lazay, Präsident des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP), kommentiert die neuen BA-Zahlen wie folgt:
„Die Personaldienstleister mussten schon seit Längerem rückläufige Zahlen bei den Beschäftigten feststellen, weshalb die Branche auch als Frühindikator gilt. Bei differenzierter Betrachtung sehen wir allerdings einen zweigeteilten Markt: Auf der einen Seite Rückgänge sowohl im industriellen als auch im geringqualifizierten Bereich. Demgegenüber stehen der höherqualifizierte Bereich und der Dienstleistungssektor, aus dem unsere Mitglieder sogar Zuwächse melden. In Teilen ist die Situation also schon angespannt.
Für die Rückgänge der Zeitarbeitskräfte sind aus meiner Sicht zwei Faktoren ausschlaggebend: Zum einen die unsichere Auftragslage der Kundenunternehmen, bedingt durch die derzeitige konjunkturelle Eintrübung, und zum anderen die branchenübergreifenden Personalengpässe, bedingt durch den demografischen Wandel. Erschwerend kommen die jüngsten gesetzlichen Neuregelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes hinzu, die es der Zeitarbeitsbranche schwer machen, ihre Kernkompetenz ausüben, nämlich sowohl für gut- als auch für weniger qualifizierte Menschen einen passenden Arbeitsplatz zu finden. Zumindest in diesem Punkt könnte die Politik nachbessern und aufhören, die Branche immer weiter zu regulieren und sie stattdessen als unverzichtbaren Bestandteil des deutschen Arbeitsmarktes begreifen.“
Kommentare (6)
honk
24.07.2019 20:55 Uhr Antworten
Die Unternehmen trauern immernoch ihrer Höchstüberlassungsdauer hinterher. Aber es heist Zeitarbeit und nicht Immerarbeitsunternehmen. Dieses Business muss genauso reguliert werden, wie das der Immobilienmarkler.
Stefan Nikles
27.07.2019 23:30 Uhr Antworten
Honk... Idiot!
honk
28.07.2019 15:27 Uhr Antworten
Also habe ich recht! :D
SaRa
26.07.2019 12:49 Uhr Antworten
Grundsätzliche stimme ich zu, Regularien sind wichtig und auch entscheidend. Bei Höherqualifizierten Mitarbeitern macht es umso mehr Sinn, dass sich Unternehmen nach 18 Monaten entscheiden müssen, ob sie einen MA halten oder ziehen lassen wollen.
Bei geringqualifizierten führt die Höchstüberlassungsdauer nur leider nicht zur gewünschten Übernahme, sondern in der Regel zum Austausch des Mitarbeiters. Somit startet der MA bei einem neuen Unternehmen wieder bei 0.
Equal Pay finde ich super, eine grundsätzliche Regulierung ist auch nicht falsch, jedoch ist es leider so, dass die aktuelle Regulierung nur einen Menschen wirklich reguliert: den einzelnen geringqualifizierten Mitarbeiter.
honk
28.07.2019 16:05 Uhr Antworten
Aber wenigstens, gibt es jetzt wieder die Möglichkeit, dass Zeitarbeiter vom Kundenunternehmen in ihren geringqualifizierten Mitarbeiterstamm übernommen werden. Dies war seit 2004 nicht mehr so.
Das mit dem Austausch des Mitarbeiters ist nicht so schlimm! Die Zeitarbeit hatte im Gesetzgebungsverfahren angegeben, dass in der Regel, die Überlassungszeit der Mitarbeiter 9-12 Monate beträgt, also hat sich nichts geändert im Vergleich zu damals.
Der Porsche Mitarbeiter, der Frau Merkel in der Fehrnsehsendung, auf diesen Misstand in der Zeitarbeit aufmerksam machte, war ganz bestimmt, nur ein trauriger Einzelfall und niemals die Regel, auf gar keinen Fall!
Wenn Unternehmen nicht einstellen, weil sie Angst haben, die Mitarbeiter nie wieder los werden zu können, dann muß das Kündigungsschutzgesetz geändert werden.
Personaldienstleister sagen einfach, ich habe keine Aufträge mehr, Produzierendes Gewerbe hat diese Möglichkeit kaum.
Jörg
30.07.2019 12:39 Uhr Antworten
... ich hab keine Aufträge mehr... ist aber kein zulässiger Kündigungsgrund. Da hat das ZA Unternehmen auch schlechte Karten.