Streitgespräch zwischen iGZ-Hauptgeschäftsführer und Prof. Däubler zu AÜG-Reform und EU-Richtlinie
28.06.2019
Die Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen der Uni Frankfurt brachte gestern iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz und den Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Wolfgang Däubler zu einem Streitgespräch über das Thema AÜG-Reform und EU-Richtlinie Zeitarbeit zusammen.
Dabei zeigte Stolz anhand der gesetzlichen und tariflichen Entwicklungen auf, dass die EU-Richtlinie Zeitarbeit inzwischen rechtskonform in Deutschland umgesetzt wurde. Dies hätten auch alle angerufenen Gerichte (zuletzt das Landesarbeitsgericht Baden Württemberg) so gesehen. Insbesondere sei auch der erforderliche „Gesamtschutz“ der Zeitarbeitskräfte hinreichend gewährleistet.
Branchentarifverträge
Däubler, der ein maßgeblicher Initiator dieser aktuellen Gerichtsverfahren ist, sah dies anders, weil die Branchentarifverträge vom Gleichbehandlungsgrundsatz nur nach unten abweichen. Insoweit sei das AÜG eine „Mogelpackung“ und mit den zwingenden Vorgaben der EU-Richtlinie 2008/104/EG nicht vereinbar.
Lebhafte Diskussion
In der anschließenden etwa zweistündigen, lebhaften Diskussion, an der sich auch viele Vertreter von Gewerkschaften wie IG Metall und NGG beteiligten, wurde deutlich, dass es zwar einerseits viele Fortschritte im Markt der Personaldienstleister gibt, aber leider auch immer mal wieder Grenzüberschreitungen, die dann zu kritischen öffentlichen Debatten führen.
Kontroverse
Das Wechselspiel zwischen europäischer und nationaler Regulierung wird demnächst vom Bundesarbeitsgericht geklärt. „Dies wird dann hoffentlich die letzte Runde in dieser jahrelangen Kontroverse um Equal Pay sein“, betonte Stolz
Quelle: iGZ
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