Teilhabechancengesetz: Fördermöglichkeiten nutzen
28.06.2019
Zu Beginn dieses Jahres sind zwei neue Gesetze zur Förderung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Kraft getreten, die es in sich haben. Beim Mitgliedertreffen des iGZ-Regionalkreises NRW referierte Dieter Bohnes, von der BA-Regionaldirektion NRW zum Teilhabechancen- und Qualifizierungschancengesetz. Er ermunterte die Teilnehmer auf die gefüllten Fördertöpfe zuzugreifen. 75% Lohnkostenzuschuss und Coaching gibt es für Arbeitnehmer, die zuvor zwei Jahre arbeitslos waren (THCG). Für Arbeitnehmer über 25 Jahre, die mehr als sechs Jahre arbeitslos waren, beziehungsweise Arbeitslosengeld II bekommen, kann es sogar 100% Zuschuss geben. Auch Weiterbildungen bis zu 3.000 Euro werden dann finanziert.
Quelle: iGZ