Kein bezahlter Urlaub für Elternzeit und Sonderurlaub
20.03.2019
In zwei Urteilen befasste sich das Bundesarbeitsgericht mit der Frage, ob durch gewährte Elternzeit und unbezahlten Sonderurlaub Ansprüche auf bezahlten Urlaub entstehen. Dabei stellten die Richter klar, dass für Zeiten, in denen der Arbeitnehmer aufgrund von gewährtem unbezahlten Sonderurlaub kein Anspruch auf bezahlten Urlaub entsteht. Ähnlich verhält es sich bei Elternzeit: in diese Fall entsteht zwar eine Urlaubsanspruch, der Arbeitgeber kann diesen jedoch verwehren, wenn er dies vorher ankündigt. In beiden Fällen waren die klagenden Arbeitnehmer über ein Jahr freigestellt und begehrten für diese zeit Anspruch auf bezahlten Urlaub - erfolglos.
Quelle: Tagesschau / BAG - Urteil Elternzeit / BAG - Urteil Sonderurlaub
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