Abweichung vom gesetzl. equal-pay durch 6. BZ-Stufe nur für unbefristete Arbeitsverhältnisse?
28.09.2018
Die IG Metall zitiert auf ihrem Zeitarbeits-Portal "Zoom" aus einer "Stellungnahme der Europa-Abteilung des Deutschen Bundestages zur Frage des Equal-Pay in der Leiharbeit" aus dem Jahr 2016. Darin wird mehrfach impliziert, dass vor dem Hintergrund der europäischen Leiharbeits-Richtlinie zwar (wie inzwischen in vielen Branchen in Form der 6. Branchenzuschlags-Stufe praktiziert) per Tarifvertrag vom gesetzlichen equal-pay abgewichen werden kann. Dies sei jedoch nur bei Vorliegen eines unbefristeten Arbeitsvertrages möglich.
Quelle: IG Metall - Zoom
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