Überlassungsdauer: 18-Monatsfrist läuft erstmals ab
24.09.2018
Bereits vor einigen Tagen veröffentlichten die beiden Fachanwälte RAin Kira Falter und RA Dr. Alexander Bissel juristisch tiefgehende Informationen zum nahenden Ende der gesetzlichen Höchstüberlassungsdauer für die ersten Fälle. Nun hat auch der iGZ einen praxisorientierten Artikel zum Thema publiziert. Um Risiken aufgrund einer fehlenden Rechtsprechung zu vermeiden, empfiehlt der Verband ausdrücklich eine Berechnung der Überlassungsdauer nach § 191 BGB (30-Tage Monate). Somit würden die ersten Höchstüberlassungsfristen bereits am 22.09.2018 erreicht.
Quelle: iGZ
Kommentare (1)
Knecht
04.10.2018 19:59 Uhr Antworten
Die gesetzliche gesetzliche Höchstüberlassungsdauer ist sehr gut, denn es heist Zeitarbeit, also auf Zeit und nicht Dauerhaft.