04.04.2017
Angesichts der gesetzlichen Neuregelungen hat die Bundesagentur für Arbeit das amtliche "Merkblatt für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer" aktualisert und an die neue Gesetzeslage ab April 2017 angepasst. Das Merkblatt muss allen Leiharbeitnehmer/innen bei Abschluss des Arbeitsvertrages durch den Personaldienstleister ausgehändigt werden - ggf. in der Muttersprache des Leiharbeitnehmers. Sie finden das Merkblatt zum Download hier.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit