27.01.2016
Das Bundesarbeitsgericht hat in der für gestern anberaumten Verhandlung keine Sachentscheidung darüber getroffen, ob die DGB-Gewerkschaften berechtigt sind (und waren), Tarifverträge für die Zeitarbeitsbranche abzuschliessen. Der Antrag des Klägers wurde aus "prozessualen Gründen" abgewiesen. Zu der Tarifzuständigkeit der Gewerkschaften hat das BAG deshalb nicht entschieden. Es bleibt daher bis auf weiteres in der Sache bei dem Beschluss der Vorinstanz, dem Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen, das die Tarifzuständigkeit von ver.di bejaht und zu den anderen Gewerkschaften nicht entschieden hatte. In einem anderen Verfahren hat das LAG Hessen jedoch auch die Tarifzuständigkeit der IG Metall bejaht.
(Quelle: Bundesarbeitsgericht / BAP)