02.04.2004
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Der Bundestag billigte einen Entwurf zur Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Darin wird neben dem Verbot von SPAM-Mails und einen generellen Verbot von Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern auch festgelegt, dass für Telefonwerbung gegenüber "Marktteilnehmern" "zumindest deren mutmassliche Einwilligung" vorhanden sein muss.
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