03.02.2023
Für Arbeitnehmer im pädagogischen Bereich für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen wurden allgemeinverbindliche Mindestentgelte festgelegt. Diese betragen aktuell 17,87 Eur/Std (Gruppe 1) / 18,41 Eur/Std (Gruppe 2) und gelten auch für Leiharbeitnehmer, die in entsprechende Tätigkeiten überlassen werden.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales / Bild: depositphotos.com ID: 8475747
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