02.05.2022
Mit Veröffentlichung der 5. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche im Bundesanzeiger wurden neue Mindestlöhne für diesen Bereich zum 1. Mai gültig. Diese sind weiterhin in die drei Kategorien Hilfskraft, mindestens einjährige Berufspraxis und Fachkräfte unterteilt und liegen bundeseinheitlich bei 12,55 EUR, 13,20 EUR bzw. 15,40 EUR. Weitere Erhöhungsstufen sind zum 1. September 2022, 1. Mai 2023 und zum 1. Dezember 2023 vorgesehen.
Weitere Details finden Sie auch in unserer Kategorie "Tarife" -> "Allgemeinverbindliche Tarifverträge".
Quelle: Unternehmensberatung Schröder / Bild: depositphotos.com ID: 342514176
Kommentare (1)
Alexander Hoffmann
03.05.2022 16:06 Uhr Antworten
Ich dachte ab 01.04.2022