04.11.2021
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat das Merkblatt für Leiharbeitnehmer aktualisiert. Das amtliche Merkblatt muss jedem Leiharbeitnehmer verpflichtend zusammen mit dem Arbeitsvertrag (ggf. in Muttersprache) ausgehändigt werden.
Bei der aktuellen Änderung handelt es sich diesmal um die Darstellung der gültigen Mindestlöhne für die Branche lt. aktueller Verordnung, Hinweise auf die Einschränkungen bzgl. des Einsatzes in der Fleischwirtschaft und aktualisierte Hinweise zur Arbeitsuchendmeldung.
Die aktuelle Fassung kann unter diesem Link von der BA heruntergeladen werden.
Quelle: Arbeitsagentur / Bild: depositphotos.com ID: 56820157
Kommentare (1)
Nippels
04.11.2021 15:42 Uhr Antworten
Eines der unsinnigsten Dokumente aller Zeiten.