30.09.2021
Für Ungeimpfte treten bekanntermaßen in Bälde einige Erschwernisse in Kraft. Vor diesem Hintergrund hat der iGZ einen Beitrag seiner Verbandsjuristin Mandy Ostermeier zum Thema veröffentlicht.
Interessante Kernpunkte sind dabei u.a., dass auch nach Wegfall der kostenlosen Bürgertests Arbeitgeber weiterhin zweimal wöchentlich einen Corona-Test anbieten müssen und dafür die Kosten übernehmen müssen.
Des Weiteren dürfen Arbeitgeber nicht nur bei Einsätzen in bestimmten Berufsfeldern (bspw. Pflege - wir berichteten) den Impfstatus von Arbeitnehmern erfragen, sondern ebenfalls bei angeordneter Quarantäne, da Ungeimpfte demnächst bei Quarantäne keinen Verdienstausfall mehr erhalten.
Abseits dessen geht der umfangreiche Artikel weiteren interessanten Fragen nach, bspw. wie Personaldienstleister sich verhalten sollten, wenn Kunden den Wunsch nach geimpftem Personal äußern oder inwieweit der Impfstatus von Beschäftigten dokumentiert werden darf.
Sie finden den Artikel unter diesem Link auf der Homepage des iGZ.
Quelle: iGZ / Bild: depositphotos.com ID: 472440038
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