27.07.2021
Eine aktuelle Studie des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt, dass Deutschlands Wirtschaft dramatisch vom Zuzug von Migranten abhängig ist. Würden zugewanderte Menschen ab sofort ausbleiben, würde die Zahl der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter aufgrund des demographischen Wandels bis 2024 im Durchschnitt um rund 4% sinken. Um den demografischen Effekt abzufedern, müssten dabei in der aktuellen Dekade jährlich 300.000 bis 400.000 mehr Personen zuwandern im Vergleich zu jenen, die den Arbeitsmarkt verlassen. Gesucht werden dabei vor allem qualifizierte Fachkräfte, besonders in den Branchen Handwerk, Pflege, Erziehung und Technik.
Der BAP fordert nicht erst seit dem 2019 beschlossenen Fachkräfteeinwanderungsgesetz eine Öffnung der Fachkräfterekrutierung aus Drittstaaten auch für die Zeitarbeit. Personaldienstleister sind auf die Rekrutierung qualifizierter Arbeitskräfte aus dem Ausland spezialisiert. Deshalb ist es umso weniger nachvollziehbar, dass aufgrund des Paragraf 40 des Aufenthaltsgesetzes der Zeitarbeit weiterhin verwehrt bleibt, Fachkräfte mit einer klassischen Berufsausbildung außerhalb der EU zu gewinnen. Dies ist diskriminierend und kurzsichtig, denn viele kleine und mittelständische Unternehmen haben nicht die Ressourcen, um passende Arbeitskräfte im Nicht-EU-Ausland zu suchen. Zudem könnten die Zeitarbeitsunternehmen den für den digitalen Wandel dringend benötigten Fachkräften, die jedoch des Öfteren im Projektbereich nur für kürzere Zeit gebraucht werden, eine langfristige Beschäftigungsperspektive in Deutschland bieten. Die Personaldienstleister mit ihrem Know-how und ihrer Expertise im Recruiting wären hier der ideale Lösungsweg. Zudem hat sich die Zeitarbeit bereits seit Jahren als erfolgreicher Integrationsdienstleister bewiesen. Bestes Beispiel: Etwa ein Drittel der arbeitslosen Geflüchteten fanden eine Beschäftigung in der Zeitarbeit. Dabei geht die Integrationsleistung, die von keiner anderen Branche und kaum einem der offiziellen Arbeitsmarktinstrumente erreicht wird, über die reine Beschäftigung hinaus. Sie umfasst oftmals z.B. die enge Betreuung bei Behördengängen und die Unterstützung bei Übersetzungen. Daher ist es paradox, ausgerechnet diesem Wirtschaftszweig die Anwerbung von Fachkräften außerhalb der EU zu untersagen.
Quelle: Merkur / BAP / Bild: depositphotos.com ID: 187917310
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