13.04.2021
Die Anzahl der Insolvenzen bei den Personaldienstleistern hat sich gegenüber 2018 fast verfünffacht. Trotz verlängerter Aussetzung der Insolvenzantragspflicht reichen die liquiden Mittel vieler Unternehmen offenkundig nicht mehr aus.
Gerade die Branche der Personaldienstleister/Zeitarbeitsunternehmen war schon immer ein Frühindikator der Wirtschaftsentwicklung. Im Aufschwung wurde Zeitarbeitspersonal vor Festanstellungen aufgebaut – im Abschwung zuerst Zeitarbeitspersonal abgebaut.
Insolvenzen von Personaldienstleistern beinhalten durch die Subsidiärhaftung auch Risiken für die Zeitarbeit-nutzenden Unternehmen, weil letztere im Falle nicht gezahlter Sozialabgaben sowie Lohnsteuer einem Bürgen vergleichbar für die die unbezahlten Beiträge haften.
Die Unternehmensberatung Company Partners macht darauf aufmerksam, dass eine Insolvenz ggf. als strategisches Instrument zur Sanierung genutzt werden kann.
Quelle: marketing-boerse.de / Bild: depositphotos.com ID: 2340394
Kommentare (2)
honk
17.04.2021 19:34 Uhr Antworten
Die wichtigste Frage ist, sind Löhne und Zeitkonten der Zeitarbeitnehmer, bei Insolvenz des Personaldienstleisters, sicher oder verloren?
Matthias
14.05.2021 13:52 Uhr Antworten
Guten Tag, die Aussagen in IHrem Statement sind so nicht korrekt. Für die Lohnsteuer haftet der Entleiher nur, wenn es sich um illegale Arbeitnehmerüberlassung ohne Lizenz handelt, UND der Entleiher sich fahrlässig über das Fehlen der Lizenz nicht ausreichend informiert hat. Kommt der Entleiher seinen Pflichten nach, in dem er sich regelmäßig (z.B. alle 3 Monate) vom Verleiher bestätigen lässt, dass seine AÜ-Lizenz (weiterhin) vorhanden ist, so erlischt die Haftung des Entleihers für die Lohnsteuer.