30.03.2021
Entsprechend der aktuellen Gesetzeslage ist ab dem 1.4. der Einsatz von Leiharbeitskräften in der Fleischindustrie verboten. Allerdings hatte der Gesetzgeber eine schmale Tür für einen begrenzten Einsatz durch eine tarifliche Regelung offen gelassen. Die Tarifparteien tun sich jedoch offenbar äußert schwer, diesen Weg zu beschreiten.
Die letzte Gesprächsrunde für einen Tarifvertrag ist krachend gescheitert ("ohne Ergebnis und ohne dass ein neuer Verhandlungstermin vereinbart wurde"). Die Gewerkschaft NGG kündigt nun zudem Streiks an. RTL zitiert den Vizevorsitzende der NGG, Freddy Adjan: "Unternehmen, die ab dem 1. April Leiharbeit einsetzen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 500.000 Euro geahndet wird."
Quelle: RTL / Bild: depositphotos.com ID: 91497174
Kommentare (0)