27.01.2020
Vor mehr als zweieinhalb Jahren ist die im Jahr 2017 die tiefgreifende AÜG-Reform in KRaft getreten. Mittlerweile liegen erste belastbare Praxiserfahrungen und juristische Auslegungen vor. Die Fachjuristen RA Dr. Bissels und RAin Kira Falter haben im Blog der Kanzlei CMS eine dreiteilige Reihe mit dem Schwerpunkt Gleichstellungsgrundsatz veröfentlicht. Im Teil 1 geht es zunächst um Details der Grundlagen des Gleichstellungssatzes, Teil 2 beleuchtet Möglichkeiten zur Abweichung und Teil 3 informiert über die Darlegungs- und Beweislast sowie Kündigungsmöglichkeiten.
Quelle: Kanzlei CMS