09.08.2019
Der Bundesfinanzhof hatte sich in mehreren Urteilen mit der Rechtmäßigkeit des seit 2014 geltenden Reisekostenrechtes zu befassen - im Speziellen ging es dabei um "nicht ortsfest eingesetzte Arbeitnehmer". Das höchste deutsche Finanzgericht kam im Wesentlichen zu dem Ergebnis, dass das "keine verfassungsrechtlichen Bedenken" gegen das Reisekostenrecht bestehen. Insofern können Leiharbeitnehmer regelmäßig 0,30 EUR pro gefahrenem Kilometer als Reisekosten ansetzen - nicht wie von einigen Finanzämtern interpretiert, nur 0,30 EUR pro Entfernungskilometer. Somit wurde ein entsprechendes Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen aus 2016 (9 K 130/16) höchstrichterlich bestätigt. In der Regel liegt demnach bei Leiharbeitsverhältnissen keine dauerhafte Zuordnung zum Entleihbetrieb vor. Es gibt jedoch Ausnahmen, bspw. wenn der Einsatz unbefristet, für die komplette Dauer des Dienstverhältnisses oder über 48 Monate hinaus angelegt ist.
Quelle: Haufe (Link 1) / Haufe (Link 2) / Bundesfinanzhof
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