05.08.2019
Die Anwaltskanzlei HK2 macht auf ihrer Homepage darauf aufmerksam, dass die Bundesagentur für Arbeit per 01.08.2019 nach anderthalb Jahren eine Aktualisierung der "Fachlichen Weisungen zum AÜG" vorgenommen hat. Bei diesem Dokument handelt sich um die Interpretation der BA zum Thema Zeitarbeit und damit sozusagen um einen Leitfaden für Betriebsprüfungen. Die Kanzlei HK2 führt insgesamt sieben Änderungen auf und befindet insbesondere einen Punkt für relevant/kritisch. Dieser befasst sich mit der Anwendung von Zeitarbeits-Tarifverträge in Mischbetrieben. Das Gesamtfazit der Kanzlei lautet: "Die Änderungen sind mit Ausnahme von Punkt 4 nicht besonders gravierend und vor allem zu vorsichtig formuliert. Sie werden der Praxis kaum weiterhelfen. Mischbetriebe sollten ihre Tarifpraxis dringend genau überprüfen, um keine Probleme mit der Bundesagentur für Arbeit zu bekommen."
Quelle: Kanzlei HK2
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