15.03.2019
In einem Fall der s.g. "Däumler-Kampagne" gab es am 7.3. vor dem LAG Nürnberg eine Berufungsverhandlung. Im Ergebnis wurde die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil abgewiesen. Mithin kam die klagende Leiharbeitnehmerin mit ihrem Ansinnen auf equal-pay vorerst nicht zum Erfolg. Die von Prof. Dr. Däubler und Gewerkschaften unterstützte - und durch die ZDF-Sendung "Die Anstalt" bekannt gewordene - Kampagne zielt im Kern darauf ab, dass die Abweichung vom equal-pay-Grundsatz für Leiharbeitnehmer durch Tarifverträge nicht zulässig sei. Jedoch wurde vom LAG Nürnberg eine Revision zum BAG zugelassen. Das Thema ist also noch nicht final geklärt. Unterdessen gab es auch vor dem LAG Baden-Württemberg eine Entscheidung, welche die tarifliche Abweichung vom equal pay-Grundsatz stützt.
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