13.03.2019
Alexander Bissels und Felix Fuchs informieren im Blog der Kanzlei CMS über wichtige Aspekte der Arbeitnehmerüberlassung, welche bislang wenig Beachtung finden, jedoch durchaus praxisrelevant sind. Konkret geht es um den Rundfunkbeitrag (juristischer Tenor ist, dass Leiharbeiter für die Berechnung des Rundfunkbeitrages zur Beschäftigtenzahl des Verleiher zählen - nicht aber zu der des Entleihers), Betriebsunfälle (Tenor: es enstehen keine Schadensersatzansprüche von Leiharbeitnehmern gegenüber dem Entleiher, wenn sie sich im Einsatz verletzen) und den Vorsteuerabzug (um dem Entleiher einen Vorsteuerabzug zu ermöglichen, sollte auf der Rechnung des Verleihers eine genaue Leistungsbeschreibung inkl. Verweis auf Arbeitnehmerüberlassung enthalten sein).
Quelle: CMS Blog